Ein neues Bürgerhaus für Sulzbachs Zukunft Faktencheck – Bürgerbegehren

Vier Fraktionen setzen sich für ein neues und modernes Bürgerhaus am Platz an der Linde ein.
Als demokratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Sulzbacher Bürgerschaft stehen wir einem Bürgerbegehren offen gegenüber. Allerdings sind wir der Auffassung, dass dann in der Begründung korrekte Fakten dargestellt sein müssen; dies ist leider im vorliegenden Fall nicht immer so.

Behauptung Grundmauern:
Es wird behauptet, dass das alte Bürgerhaus 1977 auf den Grundmauern der alten Schule errichtet wurde.

Fakt ist:
Das Gebäude wurde 1913 als Volksschule gebaut, im Jahre 1922 erhielt es einen Anbau und wurde 1977 nach vollständiger Entkernung (die Außenmauern und wesentliche statisch erforderliche Innenmauern sind stehen geblieben) zum jetzigen Bürgerhaus umgebaut und der entsprechenden neuen Nutzung zugeführt.

Behauptung Raumnutzung:
Es wird behauptet, dass nicht alle zurzeit im Bürgerhaus befindlichen Aktivitäten in das Bürgerzentrum Frankfurter Hof übernommen werden können… und zukünftige Entwicklungen ausgeschlossen sind.

Fakt ist:
Die Kapazitäten im Bürgerzentrum Frankfurter Hof reichen durchaus für die Verlagerung aller regelmäßig stattfindenden Aktivitäten aus. Die vorgelegten Buchungen der Räume durch die Verwaltung belegen dies. In Sulzbach stehen darüber hinaus weitere öffentlich zugängliche Räumlichkeiten mit freien Kapazitäten zur Verfügung. Auch bei einem Neubau sind erneut Mehrzweckräumlichkeiten zur Nutzung für Vereine und Festlichkeiten vorgesehen.

Behauptung Barrierefreiheit:
Es wird behauptet, dass das Gebäude durch die vorhandene Rollstuhlhebebühne und eines Aufzuges zum Bürgersaal im ersten Stock bereits jetzt teilweise barrierefrei sei.

Fakt ist:
Bereits seit 2002 ist in Deutschland das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Bundesgleichstellungsgesetz, BGG) in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass behinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen teilnehmen können.
In diesem Gesetz wird eine Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden dadurch definiert, dass sie von behinderten Menschen in der „allgemein üblichen Weise ohne Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ (BGG, §4). Das ist im bestehenden Bürgerhaus –insbesondere bei der Nutzung des vorhandenen Außenaufzug nicht gegeben. Der Außenaufzug kann nur mit fremder Hilfe genutzt werden. Damit kann das gesamte Gebäude im Sinne des Gesetzes nicht als barrierefrei angesehen werden.
Es sind auch die im Keller befindlichen Toiletten der Gaststätte nur über Treppen erreichbar und somit für Gehbehinderte nicht nutzbar.

Behauptung Seniorenwohnen :
Es wird behauptet, dass das Grundstück des alten Bürgerhauses mit dem dahinterliegenden Parkplatz … hierfür absolut nicht geeignet sei.

Fakt ist:
Viele Sulzbacher Bürgerinnen und Bürger wohnen in diesem Bereich und sehen den Ortskern unserer Gemeinde als lebenswert an. Aufgrund der Beibehaltung der Gastronomie und Schaffung von Mehrzweckräumlichkeiten u.a. für Vereine und Festlichkeiten, ergibt sich die Situation, dass das Seniorenwohnen überwiegend auf dem heutigem Parkplatzgelände hinter dem Bürgerhaus errichtet werden soll. Durch die Ortsmittelpunktlage werden für Senioren kurze Wege innerhalb unseres Ortes für die Teilhabe am kulturellen Leben und zu den Geschäften des täglichen Bedarfs ermöglicht.

Darüber hinaus werden in der Begründung Vermutungen (belasteter und felsiger Boden) durch die Bürgerinitiative aufgestellt, welche nicht belegt sind.
CDU Bündnis 90/die Grünen FDP Freie Wähler
Stefan Uhrig Ruth Schöffel Jörg Sydow Manfred Reccius