Herr Walter Mirwald vom Höchster Kreisblatt bat alle Sulzbacher Fraktionsvorsitzenden um eine Stellungnahme zu der Frage, inwieweit es im Hinblick auf die Corona-Krise verantwortlich sei, die Gemeindevertretungssitzung, die für den 26.03.2929 geplant ist und zu der durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Dr. Odo Klais, eingeladen wurde, abzuhalten.
Die Freien Wähler hatten dazu eine Pressemittelung ans Höchster Kreisblatt und den Sulzbacher geschickt. Der Artikel mit Teilen unserer Stellungnahme ist in der Ausgabe des Höchster Kreisblattes vom 21.03.2020 zu finden.
Unsere volle Stellungnahme lautete wie folgt:
Hallo Herr Mirwald,
Letztlich zeigt sich in diesem Moment, dass Deutschland zumindest auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung (von Schulen bis zur Gemeindevertretung) die Digitalisierung verschlafen hat.
Selbst wenn die Bestimmungen zu mobilen / dezentralen Abstimmungen kurzfristig geändert würden (was auf der Ebene der Landespolitik wahrscheinlich recht einfach möglich wäre), könnten wir in Sulzbach dies im Moment doch gar nicht nutzen, da wir weit von den notwendigen technischen Mitteln entfernt sind.
Das heißt, dass uns eine verlässliche Möglichkeit zu einer mobilen / dezentralen Abstimmung gar nicht zur Verfügung steht. Die Alternativen sind demnach nach meinem Verständnis (also ohne genaue Kenntnis der rechtlichen Regelungen zu Abstimmungen in der Gemeindevertretung) nur die Absage oder die Durchführung (mit ggf. geringerer Teilnehmerzahl).
Ich würde eine Absage bevorzugen solange es keine unaufschiebbaren Themen gibt. So wie ich die bisherige Diskussion verstanden habe, gibt es jedoch bestimmte Punkte, die keinen Aufschub erlauben. Auch dies kann ich nicht überprüfen, sondern verlasse mich darauf, dass die Verwaltung genau geprüft hat, ob es doch Möglichkeiten für einen Aufschub gibt.
Wenn es aber Punkte gibt, die unabdingbar abgestimmt werden müssen, damit unsere Gemeindeverwaltung weiter funktionieren kann, dann muss meiner Meinung nach eine entsprechende Gemeindevertretung stattfinden – mit allen möglichen und notwendigen Vorkehrungen (ggf in der Turnhalle, um genügend Abstand zu halten) und ggf mit einer reduzierten Anzahl von Vertretern.
Es ist also eine schwierige Abwägung der absoluten Notwendigkeit der Abstimmungen. Hier muss ich mich auf die Verwaltung verlassen, dass die Gemeindevertretung nicht unnötigerweise einberufen wird.
Mit besten Grüßen Christian Mathé